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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Akin & Akin GbR, handelnd unter der Marke Gakko-IT, und ihren Kunden — Unternehmen (B2B) ebenso wie Verbrauchern (B2C).

Stand: Juli 2026 · Version 2.0

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Akin & Akin GbR, Karl-Korthaus-Straße 12, 33106 Paderborn, handelnd unter der Marke Gakko-IT (nachfolgend „Gakko-IT"), gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend gemeinsam „Kunde").

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

(4) Abwehrklausel: Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Gakko-IT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Gakko-IT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(5) Vorrang vor diesen AGB haben stets Individualabreden (§ 305b BGB) sowie eine konkrete schriftliche Leistungsbeschreibung, ein Angebot oder ein Rahmen-/Servicevertrag. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen AGB in jedem Fall unberührt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Gakko-IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Gakko-IT, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Bestellungen über das Kundenportal oder per E-Mail genügen der Textform.

(3) An Kostenvoranschlägen, Konzepten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich Gakko-IT Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Beauftragung über Website, E-Mail oder Telefon) und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung — Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses; bei Verträgen über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Akin & Akin GbR — Gakko-IT, Karl-Korthaus-Straße 12, 33106 Paderborn, Telefon: 0151 64765499, E-Mail: info@gakko-it.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts

  • Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn Gakko-IT die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Gakko-IT verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Gakko-IT ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Akin & Akin GbR — Gakko-IT, Karl-Korthaus-Straße 12, 33106 Paderborn, E-Mail: info@gakko-it.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Leistungsumfang und Leistungsarten

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung (z. B. Service-Vertrag, Managed-Service-Paket, Projektvertrag).

(2) Für Gewährleistung und Haftung ist die rechtliche Einordnung der Leistung maßgeblich:

  • Dienstleistungen (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB): laufender IT-Support/Helpdesk, Administration, Monitoring, Beratung, Schulung. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg.
  • Werkleistungen (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB): abgegrenzte Projekte mit definiertem Ergebnis (z. B. Reparatur, Migration, Einrichtung einer Infrastruktur, Web-Entwicklung mit Abnahme).
  • Lizenz-/Beschaffungsleistungen: Vermittlung und Weiterverkauf von Software-, Abonnement- und Cloud-Lizenzen Dritter (insb. Microsoft 365) — siehe § 6.

(3) Gakko-IT ist berechtigt, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei Gakko-IT.

(4) Technisch oder durch Hersteller-/Cloud-Vorgaben bedingte Anpassungen sowie Produkt-Updates bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten, Räumlichkeiten, Hard- und Software, Netzwerk- und Internetzugänge sowie Ansprechpartner mit erforderlicher Entscheidungsbefugnis bereit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem Eingriff von Gakko-IT in IT-Systeme eine vollständige, wiederherstellbare Datensicherung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von Gakko-IT als Leistung übernommen wurde (siehe auch § 14).

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe überlassener Daten, Software und Zugänge berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch nachweislich entstehende Mehraufwände kann Gakko-IT gesondert berechnen. Gesetzliche Rechte von Gakko-IT bleiben unberührt.

§ 6 Microsoft 365, Cloud-Dienste und Drittanbieter-Lizenzen

(1) Vermittlung / Weiterverkauf: Soweit Gakko-IT Lizenzen, Abonnements oder Cloud-Dienste Dritter beschafft oder weiterverkauft — insbesondere Microsoft-365-Pläne, Microsoft Azure und sonstige Cloud-Services — erbringt Gakko-IT die Bereitstellung, Einrichtung und Verwaltung dieser Dienste. Die zugrunde liegende Leistung (Software, Cloud-Plattform, Verfügbarkeit, Funktionsumfang) wird vom jeweiligen Hersteller bzw. Anbieter erbracht, im Falle von Microsoft 365 von der jeweils vertraglich benannten Microsoft-Gesellschaft.

(2) Geltung der Anbieterbedingungen: Für die Nutzung der Dienste gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz-, Abonnement- und Nutzungsbedingungen des Herstellers (z. B. Microsoft-Kundenvertrag, Microsoft Product Terms und Data Protection Addendum). Diese werden dem Kunden vor Bestellung zugänglich gemacht. Gakko-IT hat auf Inhalt, Änderung, Funktionsumfang und Verfügbarkeit dieser Drittleistungen keinen Einfluss.

(3) Laufzeiten der Lizenzen: Microsoft-365-Abonnements unterliegen den jeweils bei Bestellung mitgeteilten Laufzeit-, Änderungs- und Kündigungsregeln des Herstellers (insbesondere New Commerce Experience/NCE). Jahresabonnements können für die gewählte Laufzeit verbindlich sein; eine unterjährige Reduzierung oder Kündigung ist dann nur möglich, soweit der Hersteller dies zulässt. Gakko-IT informiert den Kunden vor der Bestellung über die gewählte Laufzeit.

(4) Drittleistungen: Für Störungen, Ausfälle, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Diensten, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Herstellers/Anbieters liegen und die Gakko-IT nicht zu vertreten hat, übernimmt Gakko-IT keine Einstandspflicht. Garantien oder Verfügbarkeitszusagen des Herstellers begründen keine eigenen Pflichten von Gakko-IT. Die Haftung nach § 13 bleibt unberührt.

(5) Lizenzkonformität (Unternehmer): Der unternehmerische Kunde ist für die korrekte Anzahl und Art der genutzten Lizenzen verantwortlich. Stellt ein Hersteller im Rahmen eines Audits eine Unter- oder Fehllizenzierung fest, trägt der Kunde die hieraus resultierenden Nachzahlungen und Kosten, soweit diese nicht auf einem Verschulden von Gakko-IT beruhen.

§ 7 Preise und Preisanpassung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Weitergabe von Hersteller-/Bezugskosten: Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Einkaufs-, Lizenz-, Abonnement- oder Cloud-Kosten, die Gakko-IT für die Bereitstellung von Drittanbieter-Leistungen (insbesondere Microsoft-365-Lizenzen, Cloud- und Plattformdienste) gegenüber Hersteller oder Distributor aufzuwenden hat, ist Gakko-IT berechtigt und verpflichtet, diese Änderung im selben Umfang und zum selben Zeitpunkt an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt für Erhöhungen ebenso wie für Senkungen (Symmetrie). Die Gewinnmarge wird hierbei nicht erhöht.

(3) Bekanntgabe & Wirksamwerden: Gakko-IT teilt Preisänderungen nach Abs. 2 rechtzeitig, mindestens sechs Wochen im Voraus, in Textform unter Angabe von Grund, Umfang und Wirksamkeitszeitpunkt mit. Bei laufenden Abonnements wirkt die Anpassung grundsätzlich zur nächsten Verlängerungsperiode des jeweiligen Lizenzvertrags, soweit nicht zwingende Herstellervorgaben einen anderen Zeitpunkt bestimmen.

(4) Sonderkündigungsrecht: Erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt nach Abs. 2 oder Abs. 5, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen. Hierauf weist Gakko-IT in der Änderungsmitteilung hin. Bereits verbindlich bestellte Hersteller-Lizenzen und deren Mindestlaufzeiten bleiben unberührt.

(5) Anpassung von Dienstleistungsentgelten: Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist Gakko-IT berechtigt, die Entgelte für eigene Dienstleistungen frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und sodann höchstens einmal jährlich an die Entwicklung der Personal- und Sachkosten anzupassen. Maßgeblich ist die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex bzw. der einschlägigen Lohnindizes seit der letzten Festsetzung. Erhöhungen und Senkungen werden gleichermaßen berücksichtigt; Abs. 4 gilt entsprechend.

(6) Zusätzliche Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. Vor-Ort-Einsätze, Leistungen außerhalb vereinbarter Servicezeiten, vom Kunden zu vertretende Mehraufwände) werden nach den jeweils vereinbarten bzw. mitgeteilten Stundensätzen von Gakko-IT zzgl. Anfahrt gesondert vergütet.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende Entgelte (Abonnements und Service-Pauschalen) werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode berechnet.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen: Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann Gakko-IT die Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 2, Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist Gakko-IT nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Lizenzkosten Dritter, die in diesem Zeitraum weiterlaufen, bleiben geschuldet.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder Service Level Agreement.

(2) Verlängerungs- und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Gakko-IT insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder schwerer Verletzung von Mitwirkungspflichten vor.

(4) Laufzeiten und Kündigungsfristen der über Gakko-IT bezogenen Hersteller-Lizenzen (§ 6 Abs. 3) bleiben von der Kündigung dieses Vertrags unberührt; bereits verbindlich beauftragte Lizenzlaufzeiten sind bis zu deren Ende zu vergüten.

(5) Datenexport bei Vertragsende: Auf Wunsch unterstützt Gakko-IT den Kunden gegen gesonderte Vergütung bei der Migration und Herausgabe seiner Daten in einem verfügbaren, gängigen Format. Fristen, Umfang und Mitwirkungspflichten werden im Einzelvertrag oder in einer gesonderten Übergabevereinbarung festgelegt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Herausgabeansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Servicezeiten, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit

(1) Support- und Servicezeiten sowie etwaige Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie ausdrücklich — insbesondere in einem Service Level Agreement (SLA) — vereinbart sind. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten nach billigem Ermessen und verfügbaren Kapazitäten erbracht.

(2) Reaktionszeiten bezeichnen die Zeit bis zur Aufnahme der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung. Eine bestimmte Lösungs- oder Wiederherstellungszeit wird nur bei ausdrücklicher Zusage geschuldet.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit von Systemen oder Cloud-Diensten wird nur zugesagt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Verfügbarkeitswerte des Herstellers (z. B. Microsoft) gelten nicht als Zusage von Gakko-IT. Angekündigte Wartungsfenster und vom Kunden oder Dritten zu vertretende Ausfälle bleiben bei Verfügbarkeitsberechnungen unberücksichtigt.

§ 11 Termine und Leistungszeiten

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 19), fehlender Mitwirkung des Kunden (§ 5) oder Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insb. Hersteller/Cloud-Anbieter) verlängern Fristen angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Leistungsverzögerungen bleiben unberührt.

§ 12 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Bei Werkleistungen (§ 4 Abs. 2) erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Nimmt der Kunde ein abnahmefähiges Werk nicht innerhalb einer von Gakko-IT gesetzten angemessenen Frist ab, ohne mindestens einen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn Gakko-IT ihn in der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Der produktiven Nutzung der Leistung steht eine Abnahme gleich, wenn der Kunde Unternehmer ist.

(3) Mängel sind nachvollziehbar, vorzugsweise in Textform, zu rügen. Gakko-IT leistet zunächst Nacherfüllung; bei Werkleistungen nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 13) zu.

(4) Verjährung: Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verkürzung gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach § 13 Abs. 1 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Für reine Dienstleistungen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet (§ 4 Abs. 2); maßgeblich ist die fachgerechte Leistungserbringung.

§ 13 Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Gakko-IT haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Beschaffenheitsgarantie,
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gakko-IT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Produktions- und Betriebsausfall, soweit keine Kardinalpflicht betroffen ist; auch dann gilt die Begrenzung nach Abs. 2.

(4) Soweit die Haftung von Gakko-IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Datensicherung und Datenverlust

(1) Der Kunde ist für die regelmäßige, vollständige und wiederherstellbare Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung beauftragt wurde. Vor jedem angekündigten Eingriff in Systeme hat der Kunde eine aktuelle Sicherung herzustellen (§ 5 Abs. 2).

(2) Für den Verlust von Daten haftet Gakko-IT — vorbehaltlich § 13 Abs. 1 — nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(3) Hat Gakko-IT die Datensicherung als Leistung übernommen, gilt die Haftungsregelung nach § 13.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Gakko-IT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Administration von Microsoft 365, Support mit Systemzugriff), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(3) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm verarbeiteten Daten.

§ 16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes bzw. behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.

(4) Gakko-IT darf unternehmerische Kunden — vorbehaltlich eines Widerspruchs in Textform — als Referenz mit Name und Logo nennen. Verbraucher werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung als Referenz genannt.

§ 17 Nutzungs- und Schutzrechte

(1) An eigens für den Kunden erstellten Werkleistungen (z. B. Individualsoftware, Skripte, Web-Anwendungen) räumt Gakko-IT dem Kunden mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.

(2) An Standard-/Vorbestandskomponenten, Tools, Bibliotheken, Konzepten und Know-how von Gakko-IT sowie an Software Dritter verbleiben die Rechte bei Gakko-IT bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber; insoweit wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

(3) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; hierauf weist Gakko-IT auf Anfrage hin.

§ 18 Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich zu einem fairen Umgang mit den jeweils eingesetzten Mitarbeitenden und freien Fachkräften. Ein verbindliches Abwerbeverbot oder eine Vertragsstrafe gilt nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich, transparent und wirksam vereinbart wurde.

§ 19 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — darunter Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom-, Netz- oder Internetausfälle, Cyberangriffe Dritter sowie Ausfälle von Vorlieferanten oder Cloud-Anbietern, die Gakko-IT nicht zu vertreten hat — befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung unzumutbar lange an, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Paderborn. Gakko-IT ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Gakko-IT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individualabreden (§ 305b BGB) bleiben vorrangig.

(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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