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IT-Notfall in Paderborn: Die ersten Schritte und wen Sie anrufen

4 Min. LesezeitGakko-IT Redaktion

Ein IT-Notfall in Paderborn beginnt selten dramatisch: Dateien lassen sich nicht mehr öffnen, ein Kunde fragt nach einer seltsamen Mail aus Ihrem Postfach, oder der Server startet morgens nicht. In den ersten Minuten entscheidet sich, ob der Schaden begrenzt bleibt. Die wichtigste Regel vorweg: Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Hier lesen Sie, was Betriebe im Kreis Paderborn und in OWL konkret tun sollten und welche Stellen in NRW auch nachts erreichbar sind.

Die ersten Minuten: vier Regeln

Diese Schritte gelten bei fast jedem Verdacht auf einen Angriff:

  1. Nichts überstürzen. Nicht wild Programme löschen, nicht neu installieren, keine Sicherungen zurückspielen, bevor klar ist, was passiert ist.
  2. Betroffene Geräte vom Netz trennen. Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten, das Gerät aber eingeschaltet lassen. So bleiben Spuren erhalten, die für die Aufklärung wichtig sind.
  3. Aufschreiben, was Sie sehen: Uhrzeit, Meldungen auf dem Bildschirm, betroffene Rechner, ungewöhnliche Mails. Fotos mit dem Handy reichen.
  4. Kein Lösegeld zahlen. Eine Zahlung garantiert keine Entschlüsselung und macht Sie zum lohnenden Ziel.

Bei einem gehackten Microsoft-365-Konto gilt zusätzlich: Sitzungen widerrufen und das Passwort ändern, und zwar von einem Gerät, das nicht betroffen ist.

Wen Sie in NRW anrufen können

Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gibt es eigene Anlaufstellen, die auf Cyberangriffe spezialisiert sind:
- Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln: 24/7-Hotline 0221 477-4922 für akute Cybervorfälle in Unternehmen. Dort erreichen Sie eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt.
- Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA NRW, zentrale Ansprechstelle für die Wirtschaft: Telefon 0211 939-4040, E-Mail cybercrime.lka@polizei.nrw.de, rund um die Uhr.
- Servicecenter des BSI: 0800 274 1000, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
- Digital.Sicher.NRW, das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft: 0234 52007334.

Die Behörden helfen bei der Strafverfolgung und geben Hinweise. Die technische Wiederherstellung Ihrer Systeme übernehmen sie nicht, dafür brauchen Sie einen IT-Dienstleister.

Sie sind unsicher, ob überhaupt ein Angriff vorliegt? Gakko-IT prüft das für Sie, auch für Betriebe ohne Wartungsvertrag: 0151 64765499 oder über die Seite IT-Notfall.

Meldepflichten: Datenschutz und Versicherung

Sind bei einem Vorfall personenbezogene Daten betroffen, etwa Kundendaten, Personalakten oder Patientendaten, kann eine Meldung an die Datenschutzaufsicht nötig sein. In NRW ist das die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Die Frist beträgt 72 Stunden ab Kenntnis des Vorfalls. Was die DSGVO sonst von kleinen Betrieben verlangt, steht in DSGVO im kleinen Betrieb.

Haben Sie eine Cyberversicherung, melden Sie den Schaden dort ebenfalls sofort. Viele Versicherer haben eigene Notfall-Hotlinen und Vorgaben, wer mit der Aufklärung beauftragt werden darf. Bei Betrieben, die unter NIS2 fallen, kommen zusätzliche Meldewege an das BSI hinzu, siehe NIS2 im Mittelstand.

Dokumentieren Sie alle Meldungen mit Uhrzeit und Ansprechpartner.

Nach dem ersten Schock: wieder arbeitsfähig werden

Ist die Lage eingegrenzt, geht es um die Wiederherstellung. Die Reihenfolge ist dabei wichtig:

  1. Klären, wie die Angreifer hereingekommen sind, damit das Einfallstor geschlossen wird.
  2. Betroffene Systeme bereinigen oder neu aufsetzen.
  3. Daten aus einer sauberen Sicherung zurückholen und prüfen, ob sie vollständig sind.
  4. Alle Passwörter ändern, die auf betroffenen Systemen gespeichert waren.

Ob das Stunden oder Wochen dauert, hängt fast immer von der Sicherung ab. Wer eine getrennte, getestete Sicherung hat, ist in der Regel deutlich schneller wieder arbeitsfähig. Wie so eine Sicherung aussieht, steht in Ransomware-Schutz mit der 3-2-1-Regel, wie man den Ernstfall vorab plant, im IT-Notfallplan für KMU.

IT-Notfall in Paderborn: So erreichen Sie uns

Wenn Sie gerade einen Notfall haben, rufen Sie an. Gakko-IT sitzt in Paderborn und hilft per Fernzugriff, im Raum Paderborn auch vor Ort, ohne dass Sie vorher Kunde sein müssen. Einsätze abends, am Wochenende und an Feiertagen sind gegen Aufschlag möglich.

So erreichen Sie uns:
- Telefon: 0151 64765499, Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr, Notdienst außerhalb dieser Zeiten gegen Aufschlag
- Notfall-Seite mit den wichtigsten Hinweisen: IT-Notfall
- E-Mail: info@gakko-it.de

Und wenn gerade nichts brennt: Ein guter Zeitpunkt, um Sicherung und Notfallplan einmal prüfen zu lassen. Das Erstgespräch ist kostenlos, einen Termin vereinbaren Sie über Termin buchen. Was wir rund um Sicherung und Wiederherstellung für Betriebe in Paderborn und OWL übernehmen, steht bei Backup & Notfall.

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Ja, eine Anzeige ist sinnvoll. Für Unternehmen in NRW sind die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln (Hotline 0221 477-4922) und das Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA NRW (0211 939-4040) rund um die Uhr erreichbar. Die Ermittler gehen vertraulich mit Ihren Angaben um und können Hinweise geben, die bei der Aufklärung helfen. Ob Ihre Cyberversicherung eine Anzeige verlangt, steht in den Versicherungsbedingungen.

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