IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen in Paderborn und OWL: Was jetzt Pflicht ist
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen betrifft jede Arzt- und Psychotherapiepraxis in Paderborn und OWL, unabhängig von ihrer Größe. Grundlage ist § 390 SGB V, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Richtlinie überarbeitet. Die neue Fassung gilt seit dem 1. April 2025, nach einer Übergangsfrist sind die neuen Anforderungen seit dem 1. Oktober 2025 verbindlich. Für Zahnarztpraxen gelten vergleichbare Vorgaben der KZBV, die seit Januar 2026 verbindlich sind. Viele Punkte lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen.
Was die Richtlinie verlangt
Die Richtlinie soll Patientendaten und den Praxisbetrieb vor Angriffen und Ausfällen schützen. Sie beschreibt verbindliche Mindestanforderungen, keine Wunschliste. Neu oder verschärft sind seit der Überarbeitung unter anderem:
- regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung des Praxisteams.
- geregeltes Patch-Management, also zeitnahe Updates für alle Geräte und Programme.
- Vorgaben für Endgeräte wie PCs, Notebooks, Tablets und Smartphones.
- Passwortwechsel, wenn Mitarbeitende die Praxis verlassen.
- Beaufsichtigung externer IT-Dienstleister bei Arbeiten an Praxissystemen.
- Umgang mit Spam und verdächtigen Mails.
Viele dieser Punkte gehören ohnehin zu einer ordentlich betreuten IT. Neu ist vor allem, dass sie nachweisbar umgesetzt sein müssen. Zuständige Kassenärztliche Vereinigung für Praxen im Kreis Paderborn ist die KVWL, die auf ihrer Website Hinweise zur Umsetzung bereitstellt.
Welche Anforderungen für welche Praxisgröße gelten
Die Anforderungen sind nach Größe gestaffelt. Gezählt werden Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung befasst sind:
- Praxen mit bis zu 5 Personen: Anlage 1 und Anlage 5 der Richtlinie.
- Praxen mit 6 bis 20 Personen: zusätzlich Anlage 2.
- Praxen mit mehr als 20 Personen: zusätzlich Anlage 3.
- Praxen mit medizinischen Großgeräten wie CT oder MRT: zusätzlich Anlage 4.
Für die meisten Hausarzt-, Facharzt- und Therapiepraxen in Paderborn, Delbrück, Salzkotten oder Bad Lippspringe sind damit Anlage 1 und 5, gegebenenfalls Anlage 2 relevant. Das ist ein überschaubarer Katalog, der sich gut Schritt für Schritt abarbeiten lässt.
Sie sind unsicher, welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten und was schon erfüllt ist? Gakko-IT prüft das für Sie, rufen Sie an unter 0151 64765499 oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
So prüfen Sie den Stand Ihrer Praxis
Eine erste Bestandsaufnahme gelingt mit wenigen Fragen:
- Gibt es eine aktuelle Liste aller Geräte und Programme, inklusive Praxisverwaltungssystem, Konnektor und Kartenlesegeräte?
- Laufen auf allen Rechnern unterstützte Betriebssysteme mit aktuellen Updates, siehe Patch-Management im kleinen Betrieb?
- Haben alle Mitarbeitenden eigene Zugänge, und werden Passwörter beim Ausscheiden geändert?
- Wird die Datensicherung regelmäßig getestet, und liegt eine Kopie außerhalb der Praxis?
- Wurde das Team im letzten Jahr zu Phishing und sicherem Umgang mit Mails geschult?
- Ist geregelt, wer externe Techniker beaufsichtigt und was sie dürfen?
Jede Frage, die Sie nicht sicher mit Ja beantworten können, ist ein Punkt für die Umsetzungsliste. Hilfreich ist auch der Kurzleitfaden „Cybersicher im Praxisalltag“, den das BSI im Juli 2026 veröffentlicht hat.
Häufige Lücken in Praxen
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen:
- Ein gemeinsames Windows-Konto für den Empfang, das alle kennen.
- Alte Rechner mit Windows 10 ohne erweiterte Updates, siehe Windows 10 Support-Ende.
- Eine Sicherung, die nur auf einer externen Festplatte neben dem Server liegt und nie getestet wurde.
- Fernwartungszugänge von Softwareherstellern, die dauerhaft offen sind.
- Ein WLAN, in dem Praxisrechner und Wartezimmer-Gäste im selben Netz hängen.
Nichts davon erfordert große Investitionen, um es zu beheben. Wichtig ist, die Punkte geordnet anzugehen und die Umsetzung zu dokumentieren. Was die DSGVO darüber hinaus verlangt, steht in DSGVO im kleinen Betrieb, wie eine Sicherung gegen Ransomware aussieht, in Ransomware-Schutz mit der 3-2-1-Regel.
Praxis-IT in Paderborn und OWL: So erreichen Sie uns
Wenn Sie die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie für Ihre Praxis prüfen und umsetzen lassen möchten, unterstützen wir Praxen in Paderborn und OWL gern, im Umkreis von rund 25 Kilometern regelmäßig vor Ort. Wir nehmen den Ist-Stand auf, stimmen uns mit dem Hersteller Ihres Praxisverwaltungssystems ab und dokumentieren, was umgesetzt ist. Termine legen wir so, dass der Praxisbetrieb möglichst wenig gestört wird. Gut zu wissen: Die KBV führt ein optionales Verzeichnis speziell zertifizierter IT-Dienstleister. Praxen dürfen laut KBV aber auch nicht zertifizierte Dienstleister beauftragen.
So erreichen Sie Gakko-IT:
- Telefon: 0151 64765499, Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr
- E-Mail: info@gakko-it.de
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Das Erstgespräch ist kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Mehr dazu, wie wir Praxen betreuen, steht bei IT für Praxen und bei der IT-Sicherheit.